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Parkplatzsuche: Fuß immer auf der Bremse haben

Tipps für den Alltag

  • Rechts vor links: auf Parkplätzen und im Parkhaus kein Automatismus
  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot
  • Parkunfälle sind der häufigste Unfallgrund
Wer auf Parkplätzen oder in Parkhäusern unterwegs ist, muss extrem vorsichtig fahren und jederzeit bremsbereit sein. Foto: HUK-COBURG

Feierabend: Der Parkplatz ist voll. Die Zeit drängt. Suchend fährt man durch die Reihen. Plötzlich kommt ein Auto von links. Ein schneller Tritt auf die Bremse, leider nicht schnell genug, und schon haben sich die Kotflügel der beiden Autos ineinander verkeilt. Wer jetzt aussteigt und denkt, ihn träfe keine Schuld, irrt.

Warum? Die HUK-COBURG erläutert die Rechtslage. Laut Straßenverkehrsordnung hat der von rechts Kommende Vorfahrt, doch darauf allein darf man sich nicht verlassen. Die Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 2.11.2022, Az. VI ZR 344/21) fordert, auf Parkplätzen und in Parkhäusern langsam zu fahren, jederzeit bremsbereit zu sein und sorgfältig auf das Verhalten anderer zu achten. Letzteres gilt auch für ein- und ausparkende Autos. Auf der Parkstraße Fahrende müssen stets alles im Blick haben-

Selbst der Hinweis auf die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung im Eingangsbereich des Parkhauses entbindet niemanden von der besonderen Sorgfaltspflicht. Laut aktueller Rechtsprechung steht bei einer Karambolage also immer eine Mitschuld im Raum. In diesem Fall reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachenden nur einen Teil des Schadens. Für den Rest müssen Geschädigte bzw. deren Kasko-Versicherung aufkommen.

Parkunfälle sind übrigens auch in Zeiten von Assistenzsystemen bei Deutschlands größter Kfz-Versicherung, der häufigste Unfallgrund. Mehr als 200.000 Parkunfälle regulierte die HUK-COBURG im vergangenen Jahr.

HUK-COBURG

http://www.huk.de

Verbrauchertipp – Heiß auf die BBQ-Saison: So ist der Gasgrill rechtzeitig einsatzbereit

  • Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Gasgrill und Equipment für den Saisonstart vorzubereiten.
  • Farbe, Größe und Lagerung der Gasflaschen: Darauf sollten Grillfans achten.
  • Was sonst noch zur perfekten Vorbereitung gehört, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).
Heiß auf die BBQ-Saison: So ist der Gasgrill rechtzeitig einsatzbereit.

Die ersten angenehm warmen Abende befeuern die Vorfreude auf die BBQ-Saison. Wer einen Gasgrill hat, sollte jetzt die Zeit für die Vorbereitung des Equipments nutzen, damit es pünktlich zum nächsten Temperaturhoch einsatzbereit ist. Doch wie war das gleich: Was bedeuten die Farben der Gasflaschen, welche Größe ist die richtige und was gibt es bei der Lagerung zu beachten? „Zum Beginn der Grillsaison gibt es rund um das Gasgrill-Handling immer ein paar Dinge, die über die Wintermonate in Vergessenheit geraten sind“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dieses Wissen aufzufrischen.“ Der Experte verrät, worauf Gasgrillfans besonders achten sollten.

Eine Frage der Farbe: Rote, weiße, grüne oder graue Gasflaschen

Die gute Nachricht zuerst: Flüssiggas besitzt kein Mindesthaltbarkeitsdatum und wird somit auch nicht „schlecht“. Wer also noch eine Gasflasche zu Hause hat, kann diese zunächst verbrauchen. Für alle anderen beginnt die Vorbereitung auf das Grillvergnügen mit einer neuen Gasflasche. Baumärkte, Gartencenter und Fachhändler führen Gasflaschen zum Leihen und Kaufen. Flaschen in den Farben Rot, Weiß und Grün lassen sich gegen Zahlung einer Pfandgebühr leihen. Sie enthalten Flüssiggas des Anbieters, dessen Logo auf der Flasche steht. Ein Tausch leere gegen volle Flasche ist bei Händlern möglich, die den jeweiligen Anbieter führen. Graue Flaschen sind Kaufflaschen. Sie lassen sich anbieterunabhängig gegen eine volle Gasflasche tauschen. Welche Flasche ist also für den Saisonstart die richtige? „Beide Varianten haben Vorteile. Wer häufig Zuhause oder im heimischen Garten grillt und die Flasche immer beim gleichen Händler tauscht, für den ist die Leihflasche eine gute Wahl. Vor der Grillparty mit vielen Gästen am besten eine zusätzliche Leihflasche besorgen und die leere Flasche dann unabhängig vom Flaschentausch zurückbringen“, sagt Markus Lau. „Sind Grillfans viel mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs und möchten beim Flaschentausch anbieterunabhängig bleiben, ist eine Kaufflasche die optimale Wahl.“

Gewichtige Entscheidung: 5-, 8- oder 11-Kilogramm-Flasche

Die richtige Gasflaschengröße ist abhängig von der Leistung des Gasgrills und der gewünschten Grilldauer. Für kleinere Gasgrills mit bis zu drei Brennern eignet sich die 5-Kilogramm-Flasche. 8-Kilogramm-BBQ-Flaschen sind so konzipiert, dass sie in den Unterschrank handelsüblicher Gasgrills passen. Für leistungsstärkere Gasgrills, insbesondere solche mit Zusatzbrennern oder Kochplatten, sind 11-Kilogramm-Flaschen optimal. Und für welche Grilldauer sind die Flaschen ausgelegt? „Der Verbrauch hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine 11-Kilogramm-Flasche reicht üblicherweise ungefähr 15 Stunden, die kleinere 5-Kilo-Variante rund sechseinhalb Stunden“, sagt Markus Lau. „Da Gasgrills meist nicht die gesamte Zeit auf voller Leistung laufen, lassen sich mit den unterschiedlichen Flaschengrößen in der Praxis häufig deutlich längere Grillzeiten erzielen.“

Auf Lager: Das ist für die Aufbewahrung der Gasflaschen wichtig

Egal ob Restbestände aus dem vergangenen Sommer oder eine neu erworbene Gasflasche für die anstehenden Grillevents – die Vorgaben zur Lagerung von Gasflaschen sollten Grillfans kennen. Das Wichtigste zuerst: Der Lagerungsort muss oberhalb der Erdgleiche liegen und belüftet sein. „Daher sind gut belüftete Gartenschuppen oder Garagen besonders geeignet“, sagt Markus Lau. „Keller und Schlafräume sind tabu, ebenso wie Treppenhäuser, Flure und Durchgänge.“ Volle und leere Flüssiggasflaschen dürfen nur aufrecht und stehend gelagert werden. Dafür das Ventil der Flasche zudrehen und mit einer Schutzkappe versehen. So lassen sich Beschädigungen vermeiden. Die mitgelieferte Ventilverschlussmutter sollte für eine sichere Lagerung ebenfalls wieder auf die Flasche gedreht werden. Und wie viele Gasflaschen sind erlaubt? Für Wohnung oder Gartenschuppen legt die Technische Regel Flüssiggas fest: In Innenräumen darf maximal eine Flüssiggasflasche (5 kg oder 11 kg) gelagert werden – ausgenommen sind Schlafräume und Keller. Bei der Lagerung im Freien mit unbegrenztem Luftaustausch gibt es im privaten Anwendungsbereich keine formell festgelegte Grenze. Der Experte empfiehlt: „Halten Sie am besten nur die erforderliche Anzahl an Ersatzflaschen vorrätig, also beispielsweise eine Ersatzflasche je betriebenes Gerät“, so Markus Lau.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

WEB: http://www.dvfg.de

Autokosten-Berechnung: Wann sich ein Stromer lohntADAC: Elektrisch fahren ist oft, aber nicht immer günstiger

Soll das nächste Auto ein Elektroauto oder doch wieder ein Verbrenner sein? Beim Autokauf werden meist nur Anschaffungspreis und Betriebskosten ins Kalkül gezogen: Fördersummen und Strompreise hier, Rabatte und Kraftstoffpreise da lassen sich meist noch einfach überblicken. Doch nur die TCO (Total Cost of Ownership, Vollkostenrechnung inklusive Wertverlust und Wartungskosten) zeigt, was für Kosten ein Fahrzeug tatsächlich verursacht. Der ADAC hat genau nachgerechnet, Ergebnis: Elektrofahrzeuge der Kleinst- und Kleinwagenklasse sind kostenmäßig nicht immer konkurrenzfähig, in den anderen Klassen kann ein Stromer ein Verbrenner-Fahrzeug jedoch zum Teil weit unterbieten.

Mittelklasse: Strompreis vs. Spritpreis

Der Preisunterschied zwischen den Verbrenner-Varianten und ihren Elektro-Pendants – selbst nach Abzug der Fördersumme – ist eklatant: Der VW eUp! kostet aktuell 29.995 Euro, mehr als doppelt so viel wie die Verbrenner-Variante mit 14.555 Euro. Leider bietet VW den Verbrenner-Antrieb seit diesem Jahr nicht mehr an. Auch beim Opel Corsa und beim Fiat 500 ist die Elektro-Variante aktuell nahezu doppelt so teuer wie der entsprechende Verbrenner: Opel Corsa 36.395 Euro (E-Variante) und 18.280 Euro (Verbrenner), Fiat 500 30.990 Euro (E-Variante) und 16.990 Euro (Verbrenner). Selbst bei einem Dieselpreis von zwei Euro je Liter sind die Gesamtkosten eines E-Kleinwagens höher. Dazu kommt der höhere Betrag beim Wertverlust, den auch ein günstiger Strompreis (unter 40 ct/kWh) langfristig nicht kompensieren kann.

Drastisch gesunken ist gleichzeitig die Angebotsauswahl in dieser Fahrzeugklasse, die häufig als Einstieg in die E-Mobilität oder Mobilität insgesamt gewählt wird: 15 Prozent weniger Modelle als noch vor zehn Jahren sind mittlerweile auf dem Markt erhältlich.

Kleinwagen: Strompreis vs. Spritpreis

Doch in den höheren Fahrzeugklassen kann sich ein Umstieg auf einen Stromer durchaus lohnen, genaues Hinsehen ist erforderlich: Vergleicht man den Golf 1.5 eTSI Life DSG (110 kW) mit seinem elektrischen Pendant ID.3 Pro (58 kWh/150 kW), dann ist der ID.3 mit rund 33 000 Euro (nach Abzug der Fördersumme von 6750 Euro) knapp 2000 Euro günstiger in der Anschaffung als der Golf (34 970 Euro). Auch in der Vollkostenrechnung kommt die E-Version auf nur 56,0 Cent pro Kilometer, der Benziner auf 59,2 Cent. Aber: Rechnet man zehn Prozent Preisnachlass auf den Benziner-Golf an, kommt er bei einer Jahresfahrleistung von 15 000 Kilometern am Ende wieder etwas günstiger.

Aber auch bei einem deutlichen Strompreisanstieg zeigt sich: Es kommt auf die Vollkosten an. In der Mittelklasse (z.B. Tesla Model 3, Toyota bZ4X) hat das durchschnittliche E-Mobil bei einem Strompreis bis 80 ct/kWh immer noch Kostenvorteile, selbst bei einem Benzinpreis von 1,50 Euro.

In der oberen Mittelklasse (z.B. Mercedes EQE, Tesla Model S) jedoch schlägt ein E-Auto einen entsprechenden Benziner nur noch, wenn der Strompreis unter 70 ct/kWh und der Benzinpreis bei 1,50 Euro liegt. Im Vergleich mit einem Diesel aber besteht ein durchschnittlicher Stromer in dieser Klasse nie.

Der ADAC fordert, dass Mobilität bezahlbar bleiben muss – hohe Preise selbst für Kleinwagen stehen dem entgegen. Verbraucher sind angesichts hoher Kostenbelastungen auf günstige Fahrzeuge angewiesen. Insbesondere Stromer müssen deutlich billiger werden, wenn der Hochlauf der E-Mobilität gelingen soll. Das gilt vor allem deshalb, weil die Bundesregierung zur Erlangung der Klimaschutzziele auf Flottenerneuerung setzt.

Weitere Informationen gibt es hier.